Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht und seine Folgen im Immobilienbereich

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Deich Immobilien - Marion Brückmann, Virchowstr. 24, 26789 Leer, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die geleistet wurden, unverzüglich zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wurde von Ihnen verlangt, daß die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so zahlen Sie einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s und Zahlungsbedingungen im Immobilienbereich

Meine Leistungen und Angebote an Interessenten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden über meine Dienstleistungen schließe.

Die Firma Deich Immobilien - Marion Brückmann, in Person Marion Brückmann hat die Erlaubnis gemäß §34 C der Gewerbeordnung folgendes Gewerbe auszuüben: Vermittlung des Abschluss und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über

  • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
  • Wohnräume und gewerbliche Räume


Sollte durch meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommen, so ist an mich eine Maklerprovision zu entrichten. Wird aufgrund meiner Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür ebenfalls die vereinbarte Maklerprovision zu zahlen. 



Es gelten die ortsüblichen Provisionssätze:
Beim Kauf oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen für den Käufer und Verkäufer vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis 3,95 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 % MwSt.).

Gesetzesänderung seit 23.12.2020:

Est gilt: Bei einer einseitigen Tätigkeit zahlt der Besteller mindestens 50 Prozent der Provision. Bei einer Doppeltätigkeit des Maklers, also wenn er die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichzeitig vertritt, kann er nur Provision zu jeweils gleichen Anteilen verlangen. 

Betroffen sind nur Verträge beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden. Handelt der Immobilienkäufer hingegen gewerblich, gilt das Bestellerprinzip beim Kauf nicht und die Maklerprovision wird wie üblich erhoben. 
(ratgeber.immowelt.de/bestellerprinzip)

Angebot und Vertragsabschluss im Immobilienbereich

Mein Angebot in Prospekten, Anzeigen und auf der Internetseite Angebote, sowie  Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben und Auskünfte über Größe, Beschaffenheit oder Preis basieren auf Informationen der Anbieter, Eigentümer, Bauunternehmer und Bauträger und unterliegen nicht der Garantie oder Haftung der DeichImmobilien - Marion Brückmann. Alle Angaben erfolgen meinerseits nach bestem Wissen jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.   
Alle Angebote sind ausschließlich für meine Kunden. Angebote und sonstige Mitteilungen dürfen vom Kunden nur mit meiner schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiederhadlungen können eine Pflicht zum Schadensersatz begründen, die die Höhe der Provision erreichen. 

Jeglicher Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Interessenten ist über mich einzuleiten. Besichtigungstermine sind grundsätzlich mit mir vorzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne mein Hinzuzuziehen zustande, so ist mein Kunde verpflichtet, mich hiervon umgehend zu informieren.

Die Maklerprovision ist fällig mit dem Abschluss eines durch mich nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Vertragswidriges Verhalten seitens meiner Kunden berechtigt mich zum Ersatz für sachliche und zeitliche Aufwendungen.